Heilmittelverordnung
Die Heilmittelverordnung für die podologische Behandlung wird vom Arzt/ Ärztin ausgestellt, sowie auch die zeitlichen Abstände und Menge der Behandlungen festgelegt werden.
Anspruch auf eine Heilmittelverordnung haben Patienten/ Patientinnen unter folgenden Voraussetzungen (Stand Juli 2024):
- Diabetisches Fußsyndrom (Diagnosegruppe DF auf Heilmittelverordnung)
Für Diabetiker/ Diabetikerin = Fußschädigung durch Diabetes verursacht - Fußsyndrom bei Neuropathien (Diagnosegruppe NF auf Heilmittelverordnung)
Krankhafte Fußschädigung infolge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie - Fußsyndrom bei Querschnittsyndrom (Diagnosegruppe QF auf Heilmittelverordnung)
Infolge eines kompletten oder inkompletten Querschnittssyndroms.
Weiterhin sind auf Heilmittelverordnung auch die krankhaft veränderte Nagelbehandlung sowie die krankhaft veränderte Hornhautbehandlung möglich.
Informieren Sie sich bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin sowie Ihrer Krankenkasse. Vielen Dank.
Hinweis zur gesetzlichen Zuzahlung zur Heilmittelverordnung
Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen eine Zuzahlung leisten!
Es sei denn, Sie sind von der Zuzahlung befreit.
Wir sind verpflichtet diese für Ihre Krankenkasse einzuziehen und diese wird in vollem Umfang an Ihre Krankenkasse abgeführt!
Um Ihnen und uns eventuelle zusätzliche Wege ersparen zu können, sollten Sie auf folgende Dinge bei Ihrer Heilmittelverordnung bereits vor Ort bei der Abholung achten:
- Ist das Kreuz für Sie richtig gesetzt bei „gebührenpflichtig“ oder „gebührenfrei“?
- Bei Hausbesuchen muss das Kreuz im Kästchen „Hausbesuch“ gemacht sein.
- Stimmt der Diagnoseschlüssel mit dem ICD-10-Code überein:
z.B. Diagnoseschlüssel DF hat immer einen ICD-10-Code z.B. E 10.74 o.10.75, welcher auf .74 oder .75 enden muss.
z.B. Diagnoseschlüssel NF hat immer einen ICD-10-Code z.B. G 63.2. - Die erste Behandlung in der Praxis muss spätestens innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum erfolgen, ansonsten verliert Ihre Heilmittelverordnung ihre Gültigkeit.
Ausnahme gibt es nur, wenn Ihr Arzt/ Ihre Ärztin auf der Verordnung innerhalb von 14 Tagen angekreuzt hat.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unser freundliches und kompetentes Praxisteam. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Vielen Dank.
Ihr erster Besuch bei uns
Wir möchten, dass Sie optimal betreut und behandelt werden. Dazu ist u.a. eine ausführliche Anamnese wichtig.
Vor der Behandlung bekommen Sie von uns, wenn nicht bereits vorab mitgegeben, einige Unterlagen zum Ausfüllen überreicht.
Bitte bringen Sie, sofern notwendig und erforderlich, folgende Dinge mit zu Ihrem ersten Termin:
- Heilmittelverordnung zur podologischen Behandlung (ausgestellt durch Ihren Arzt oder Ärztin)
- → weitere Hinweise finden Sie unter dem Menüpunkt „Heilmittelverordnung“
- in Kopie: Befunde, Medikamentenpläne, Betreuungsvollmacht, evtl. Kontaktdaten von Angehörigen, Allergiepass
- Eine Kopie der Befreiungskarte, falls Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind und Ihre Gesundheitskarte.
Außerdem entfernen Sie bitte vor Ihrem Besuch bei uns Ihren Nagellack.
Eine Zahlung mit Bargeld sowie die bargeldlose Bezahlung sind bei uns möglich.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mühe.
Terminabsage
Wenn unsere Praxis einen Termin für Sie vormerkt, wird ein bestimmtes Zeitfenster für Sie reserviert. Es werden die erforderlichen Vorkehrungen getroffen, um bestens auf Ihre Behandlung vorbereitet zu sein.
Sie können davon ausgehen, dass wir pünktlich sind, außer ein Patient/eine Patientin muss „notversorgt“ werden. Wir würden uns natürlich über die gleiche Höflichkeit von Ihrer Seite sehr freuen.
Sollten Sie Ihren Termin verschieben oder absagen müssen, bitten wir Sie uns diese mindestens 24 Stunden im Voraus mitzuteilen. Dafür sprechen Sie einfach nur auf unseren Anrufbeantworter und wir rufen ggf. zurück.
Auf diese Weise können wir das für Sie reservierte Zeitfenster einem anderen Patienten/einer anderen Patientin zuweisen, der den Termin gerne wahrnehmen wird.
Weitere FAQs
Leider ist unsere Praxis nicht vollständig barrierefrei. 6 Stufen sind zu den Praxisräumen zu überwinden. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich – dazu informieren Sie uns bitte vorab.
Sollten Sie mit Ihrem PKW anreisen, so stehen Ihnen nur lediglich 2 ausgeschilderte Parkplätze im Innenhof zur Verfügung.
Wir empfehlen Ihnen deshalb die kostenfreien öffentlichen Parkplätze vor dem Injoy Fitnessstudio oder hinter dem Ärztezentrum zu nutzen.
Bei uns haben Sie die Möglichkeiten auch Gutscheine erwerben zu können, um Ihren Beschenkten ein schönes und persönliches Geschenk zu machen. Der/ die Beschenkte braucht dann nur noch einen Behandlungstermin zu vereinbaren.
Um eventuell längere Wartezeiten zu vermeiden, rufen Sie uns einfach ein paar Tage vorher an, teilen uns Ihre Wünsche mit oder lassen sich beraten. Wir bereiten den Gutschein vorab vor, der dann vor Ort abgeholt werden kann.
Selbstzahlerleistungen sind alle Leistungen, welche nicht über eine Heilmittelverordnung, z.B. Pflegeprodukte, Massagen, etc., abgerechnet werden können.
Selbstverständlich erhalten Sie bei uns auch eine medizinische Fußpflege auf Selbstzahlerbasis.
Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, auf alle Selbstzahlerleistungen eine MwSt. in Höhe von 19% zu berechnen und dem Finanzamt abzuführen.
Podologie ist Fußkompetenz!
Die Podologie grenzt sich deutlich von der kosmetischen Fußpflege ab. Sie ist ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf, der durch das Podologengesetz als medizinischer Fachberuf und nichtärztlicher Heilberuf definiert wird.
Unsere Ziele sind u.a. die schmerzfreie Fortbewegung und das Unterstützen/ Erhalten der lebenslangen Mobilität, soweit dies durch uns und den Patienten/ die Patientinnen möglich ist.
In regelmäßigen Abständen nehmen wir an Weiterbildungen in den verschiedensten medizinischen Fachbereichen, Hospitationen und der Hygiene war, um eine Versorgung auf dem neusten Stand gewährleisten zu können.
Wir arbeiten mit allen Krankenkassen, Ärzten/ Ärztinnen, Orthopädiewerkstätten, Wundpraxen u.v.w.m. zusammen.
Bitte erfragen Sie vorab die momentan gültigen Preise für Behandlungen und Angebote.
Alle unsere Instrumente sind steril für Sie vorbereitet und werden erst in Ihrem Beisein zur Behandlung geöffnet. Wir arbeiten bei den Behandlungen u.a. ausschließlich mit Hautdesinfektionsmittel und Ärztekrepp, um einen höchstmöglichen Hygienestandard bieten zu können.
Unseren gesamten Prozess der Sterilisation lassen wir regelmäßig mit speziellen Testinstrumenten im Labor untersuchen und bestätigen. Weiterhin werden alle unsere Autoklaven in den vom Hersteller vorgeschriebenen Intervallen gewartet und validiert. Jede Sterilisation der Instrumente wird digital dokumentiert und archiviert.
Sie können bei uns Bargeldlos aber auch Bar bezahlen.
Damit wir genug Zeit für Sie haben, sagen Sie uns Ihre Wünsche bei der Terminvereinbarung.
Kontakt
Wir helfen Ihnen mit Vergnügen und unser freundliches und kompetentes Fachpersonal steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
öffnungszeiten
Mo - Fr: nach Vereinbarung
Sa, So und Feiertags: geschlossen
Telefon
03631 - 6519446
Erreichbar: Mo. - Fr.: 08:00 - 18:00 Uhr
Wir rufen spätestens am nächsten Werktag zurück.
Sie erhalten spätestens am nächsten Werktag eine Antwort.
Grimmelallee 57, 99734 Nordhausen