Patienteninfo - Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Informationen und Antworten zu häufig gestellten Fragen aus dem Praxisalltag.

Sollten Sie einmal zu einem vereinbarten Termin verhindert sein, so sagen Sie diesen bitte bis 24h vorher ab. Dazu stehen Ihnen unsere sämtlichen Kommunikationswege über E-Mail, Anrufbeantworter oder auch SMS zur Verfügung.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nicht abgesagte Termine Ihnen in Rechnungen stellen können, da diese nicht kurzfristig neu vergeben werden können.

Sollten Sie mit Ihrem PKW anreisen, so stehen Ihnen 2 ausgeschilderte Parkplätze im Innenhof zur Verfügung. Sollten diese belegt sein, so können Sie u.a. die öffentlichen Parkplätze auf der anderen Straßenseite nutzen.

Bitte bringen Sie, sofern erforderlich und notwendig, folgende Dinge zu Ihrem Ersttermin mit:
- Ggf. Heilmittelverordnung Ihres Arztes (nur für Diabetiker)
   weitere Hinweise dazu unter 3.
- Ggf. Befunde

Aus hygienischen Gründen verwenden wir Hautdesinfektionsspray vor und während der Behandlung. Ein Fußbad wird auf Wunsch des Patienten gegen einen geringen Mehrpreis gerne angeboten. Sollten Sie dieses wünschen, bitte informieren Sie uns darüber vorab.
Bitte beachten Sie, dass derzeit keine bargeldlose Zahlung zur Verfügung steht. Bitte informieren Sie sich dazu über die aktuellen Entgelte.

Haben Sie Anspruch auf eine Heilmittelverordnung, umgangssprachlich auch Rezept genannt, so sind einige Dinge zu beachten, damit Sie uns mit einer korrekt ausgestellten HVO zu Ihrem Termin besuchen. Sollten Sie dazu Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte. Wir helfen gerne weiter.
Sollten Sie im Bezug auf die Heilmittelverordnungen nicht gebührenbefreit sein, so sind wir im Auftrag der Krankenkasse verpflichtet Ihnen die gesetzliche Zuzahlung (die Höhe bestimmen die Krankenkassen) zu berechnen, welche danach an Ihre Krankenkasse vollständig weitergeleitet wird.

Selbstzahlerleistungen sind alle Leistungen, welche nicht über eine Heilmittelverordnung, z.B. Pflegeprodukte, Diabetikerstrümpfe, etc., abgerechnet werden können.
Selbstverständlich erhalten Sie bei uns auch eine medizinische (podologische) Behandlung auf Selbstzahlerbasis.

Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, auf alle Selbstzahlerleistungen eine MwSt. in Höhe von 19% zu berechnen und dem Finanzamt abzuführen.